Sexarbeit

Sexarbeiter:innen sind häufig von Menschenrechtsverletzungen betroffen. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auch in Salzburg so ist. Dafür arbeiten wir mit verschiedenen Initiativen zusammen. Insbesondere mit dem Projekt PIA, das in Salzburg Beratung und Unterstützung für Sexarbeiter*innen anbietet.

Der rote Regenschirm ist seit einigen Jahren das Symbol für die Bewegung der Sexarbeiter:innen.

Menschenrechtsverletzungen sehen wir in Salzburg in diesen Bereichen:

  • die Situation des derzeit illegalen Straßenstrichs
  • die prekäre Situation der Sexarbeiter:innen im Arbeits- und Finanzrecht.
  • die alle sechs Wochen stattfindenden Kontrolluntersuchungen
  • die generelle Stigmatisierung von Sexarbeit        

Viele Sexarbeiter:innen sind von Mehrfach-Diskriminierungen betroffen, zum Beispiel aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung oder ihres Migrationsstatus.

Position von Amnesty International

In der Diskussion um Sexarbeit lassen sich zwei grundsätzliche Standpunkte erkennen. Eine geht davon aus, dass Menschen in der Sexarbeit immer Opfer von Missbrauch oder Menschenhandel sind. Deshalb müsse Sexarbeit verboten werden. Das ist etwa in Schweden der Fall, wo Kund*innen von Sexarbeit bestraft werden. Das führt letzlich dazu, dass Sexarbeit im Verborgenen stattfindet.

Amnesty International hat sich in einem längeren Prozess mit der Sexarbeit auseinandergesetzt und ist zu einer Position gekommen, die auch wir als Plattform Menschenrechte Salzburg teilen:

„Amnesty International verwendet den Begriff Sexarbeit nur im Zusammenhang mit einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen gegen Bezahlung.

Unsere Position basiert auf den Grundsätzen der Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, der Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen und Geschlechtergerechtigkeit sowie allgemeinen menschenrechtlichen Prinzipien …

Zwangsarbeit und Menschenhandel (…) sind schwere Menschenrechtsverstöße und müssen strafrechtlich geahndet werden. Kinder, also Personen unter 18 Jahren, die an gewerbsmäßigen sexuellen Handlungen beteiligt sind, sind als Opfer sexueller Ausbeutung zu betrachten (…) Sexuelle Ausbeutung … wird als schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte definiert.“

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