Das Recht auf gute Arbeitsbedingungen, das Recht auf Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Das Recht auf eine Altersversorgung oder die Absicherung von Menschen mit Behinderungen. All das ist in Österreich bereits gesetzlich verankert. Allerdings nur auf Basis von einfachen Gesetzen, die sehr schnell geändert werden können, wie man bei Einschnitten in die Pensionen gesehen hat. Oder bei der Abschaffung der Mindestsicherung und ihrer Ersetzung durch die Sozialhilfe.
Die österreichische Verfassung enthält zwar Freiheitsrechte, aber keine sozialen Grundrechte. So wichtige Themen wie soziale Sicherheit, Pflege, Gesundheit, Wohnen hängen damit von wechselnden Mehrheiten im Parlament ab. Ein Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit, wie es die Armutskonferenz in ihrem Entwurf schon sehr detailliert skizziert hat, könnte Gerichten und Höchstgerichten als Referenz in der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen dienen.
Soziale Sicherheit ist kein Almosen, sondern menschenrechtliche Verpflichtung
„Armut ist kein tragisches Schicksal, sondern eine Auswirkung von menschenrechtlich verfehlter Politik – und von Armut betroffene Menschen sind in der Folge weiteren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt“, so die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, Annemarie Schlack. Österreich hat die Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta noch immer nicht vollständig ratifiziert. In Deutschland hingegen sind soziale Menschenrechte und die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.
Menschen nicht aufs reine Überleben reduzieren
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Entscheidung auf den gebotenen Schutz der Menschenwürde gestützt und angeführt, dass „Menschen nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden dürfen, sondern mit der Würde mehr als die bloße Existenz und damit auch die soziale Teilhabe als Mitglied der Gesellschaft gewährleistet“ werden muss. Eine Kürzung von dringend benötigten Sozialleistungen auf Null muss dort also niemand mehr befürchten.