Der Asylgerichtshof soll ab Juli 2008 die bisherige Berufungsinstanz, den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) ersetzen. Asylsuchende verlieren mit der Einführung des neuen Gerichtshofes die Möglichkeit, beim Verwaltungsgereichtshof (VwGH) zu berufen. Die Änderung soll der "Beschleunigung" der Asylverfahren dienen. Allerdings hat bisher eine erhebliche Zahl an Asylsuchenden erst aufgrund der Anrufung des VwGH Asyl zuerkannt bekommen ... was geschieht in Zukunft mit diesen Fällen?
Unter diesem Link finden Sie eine gmeinsame Stellungnahme von amnesty international Österreich, der asylkoordination Österreich, der Diakonie, dem Verein Projekt Integrationshaus, SOS Mitmensch und der Volkshilfe, veröffentlicht am 25. November 2007, also noch vor der Beschlussfassung durch den Nationalrat.