Medieninformation, 6. April 2020
Als eindeutig menschenrechtswidrig kritisiert die Plattform für Menschenrechte Salzburg einen Erlass des Innenministeriums. Demnach dürfen Asylsuchende, die kein Gesundheitszeugnis vorweisen können, an der Grenze keinen Asylantrag mehr stellen. Das Asylgesetz sieht in § 17 aber vor, dass Asylanträge bei jedem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestellt werden kann.
Bisher waren Aslyanträge also sowohl an Grenzen als auch bei Polizeidienststellen möglich. Dies muss auch in Krisenzeiten gewährleistet sein, fordert die Plattform für Menschenrechte. In der Folge seien Asylsuchende genauso in Quarantäne zu nehmen, wie alle anderen zur Einreise berechtigten Personen.
Die Plattform Menschenrechte unterstützt damit einen Aufruf der Asylkoordination Österreich, die rechtliche Schritte gegen das Innenministerium prüfen will, falls tatsächlich Asylanträge nicht angenommen werden.